Rechtliche Grundlagen: Dashcam

Bei einer DashCam handelt es sich um eine Digitalkamera, welche speziell für den Einsatz in Fahrzeugen konzipiert wurde. Viele Modelle tragen als erweiterte Bezeichnung den Begriff „BlackBox“ oder „Car Black Box“ was an den Fahrtenschreiber eines Flugzeuges erinnert. Dieser gibt, meist nach einem Unfall, Aufschluss über die Entstehungsgeschichte. Eine Auto Kamera folgt dem selben Konzept, denn sie soll strittige Fahrmanöver festhalten und bei der späteren Aufklärung behilflich sein. Die meisten Modelle sind mit verschiedenen Sensoren ausgestattet, welche eine Aufzeichnung des Videomaterials ab eines bestimmten Erfassungspunkt ermöglicht. Kommt es zu besonders kritischen Fahrmanövern, wie einer ruckartigen Verzögerung oder einer abrupten Lenkbewegung, registriert dies ein Bewegungssensor und die Fahrzeugkamera startet Ihre Aufnahme. Damit die Ursache ebenfalls dokumentiert wird, findet ein Überlagerung statt. Hierfür zeichnet die Kamera permanent auf. Sobald sich ein Sensor aktiviert und das Videomaterial abspeichert, wird der Film um mehrere Sekunden aus dem internen Speicher erweitert.

Sind Autokameras, sogenannte Dashcams, zulässig oder sogar verboten?

UPDATE 24.04.2015:

Das Amtsgericht Nienburg hat kürzlich in einem Fall Autokamera-Aufnahmen als Beweismaterial begrüßt. Ein Transporter fuhr einem PKW dicht auf, überholte ihn und bremste ihn anschließend aus, sodass es beinahe zum Zusammenstoß der Fahrzeuge gekommen wäre. Im darauffolgenden Streitgespräch der beiden Fahrer auf einem naheliegenden Parkplatz soll der rücksichtslose T5-Fahrer auch noch ausfallend geworden sein.
Zum Glück hatte der Fahrer des PKW eine Dashcam in seinem Auto, mit der er die Situation von Anfang bis Ende auf Video aufzeichnen konnte. So konnte er seine Anzeige wegen Nötigung, Beleidigung und Gefährdung des Straßenverkehrs mit einem wichtigen Beweismittel stützen. Eine solche manuelle Ein- und Ausschaltung kann bei unseren Modellen zum Beispiel per KFZ-Kabel mit Schalter realisiert werden.

Das Gericht betonte, er habe „aus aktuellem und konkreten Anlass vorausschauend Beweismittel“ angefertigt. Im konkreten Fall sei die Autokamera „geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“ gewesen. Das Gericht führte fort, „die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung und dem Übergang zum Orwell‘schen Überwachungsstaat darf nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung […] kategorisch vorenthalten werden“.
Quelle: ntv.de vom 23.04.2015

UPDATE 17.10.2014:
Die Diskussion um die Legalität von Dashcams in Deutschland wurde kürzlich vor allem durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Ansbach angeheizt. In dem Prozess ging es um von einem Verkehrsteilnehmer angefertigte Videos von anderen Fahrern und deren Fahrweise, die er der Polizei zwecks Anzeigenerstattung übergeben hat.

Es stand die Frage, ob man anlasslos andere Verkehrsteilnehmer filmen darf, um diese Aufnahmen hinterher zwecks Anzeige gegen sie zu verwenden. Im Urteil wurde entscheiden, dass diese Vorgehensweise zu weit geht. Nach diesem Urteil hat sich das Bayerische Landesamt für Datenschutz dazu entschieden, dass in Bayern die Weitergabe von Autokamera-Videos ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 € nach sich ziehen könnte.
Dies entspricht im Wesentlichen dem ohnehin bekannten Datenschutzgesetz, welches das heimliche Filmen von Personen und die Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet oder Weitergabe an Dritte verbietet.

In Bezug auf die Verwendbarkeit vor Gericht hat sich Rechtsanwalt Christian Solmecke laut Informationen der Computer-Bild folgendermaßen geäußert:

„Selbst wenn die Anfertigung solcher Dashcam-Aufnahmen nach Meinung des VG Ansbach verboten ist, so können die illegal zustande gekommenen Filme in aller Regel vor Gericht verwendet werden.“ Denn, wenn es darum geht, „(…) den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen.“
Seit Jahren unverändert ist auch die Rechtslage, dass der Kauf, Besitz und Einsatz von Autokameras erlaubt sind. Kein Landgericht, Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof hat bisher ein Urteil in Bezug auf Dashcams veröffentlicht. Es gibt auch kein Gesetz, das Autokameras verbietet. Lediglich ein Verwaltungsgericht in Bayern hat in diesem konkreten Fall so entschieden.

Sie können also weiterhin bedenkenlos Ihre Fahrten und private Touren aufnehmen. Der ADAC ergänzt dazu auf seiner Internetseite: „Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden.“

KFZ – Elektronic nach Maß